AGB - 10. JUNI 2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)

Picambo UG (haftungsbeschränkt)

Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Leistungen beauftragen oder nutzen.

I. Anwendungs- und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Picambo UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Picambo“, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“, über digitale Dienstleistungen, insbesondere Webdesign, Webentwicklung, App-Entwicklung, Softwareentwicklung, Automatisierung, KI-Lösungen, Hosting, Wartung, Support, Beratung, Marketing, Design, Content-Erstellung, Suchmaschinenoptimierung und sonstige ergänzende Leistungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nur dann Vertragspartner, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall gelten zwingende Verbraucherschutzrechte vorrangig.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Picambo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Picambo in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  4. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Einzelaufträge, Nachträge, Projektphasen, Zusatzleistungen und laufenden Leistungen, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, elektronisch, telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail, per Messenger, über ein Projektmanagement-System oder mündlich geschlossen wird.
  5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung, in einem Leistungsverzeichnis oder in einer ausdrücklich schriftlich bestätigten Nebenabrede haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von Picambo mindestens in Textform bestätigt wurden.

II. Vertragsschluss, Angebote und Leistungsbeschreibung

  1. Angebote von Picambo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot annimmt und Picambo die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
  2. Die Annahme kann insbesondere per Unterschrift, E-Mail, Messenger-Nachricht, mündlicher Zusage, Klick auf eine Bestätigung, Zahlung einer Anzahlung oder durch sonstiges eindeutiges Verhalten erfolgen.
  3. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung oder eine ausdrücklich schriftlich bestätigte Leistungsbeschreibung. Allgemeine Aussagen auf der Website, in Präsentationen, in Gesprächen oder in Beispielen dienen der Orientierung und begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen konkreten Anspruch.
  4. Picambo schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Umsatzsteigerung, bestimmte Platzierungen bei Suchmaschinen, bestimmte Conversion-Raten, eine bestimmte Anzahl an Leads, App-Store-Freigaben, Werbeerfolge oder sonstige Ergebnisse, die wesentlich von Dritten, Marktbedingungen oder dem Verhalten des Kunden abhängen.
  5. Projektbeispiele, Referenzen, Designvorschläge, Prototypen, Mockups und strategische Empfehlungen dienen der Abstimmung. Sie werden erst dann verbindlicher Leistungsbestandteil, wenn sie von Picambo ausdrücklich als verbindlich bestätigt oder in die finale Leistungsbeschreibung übernommen wurden.

III. Preise, Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten, Lizenzen, Gebühren externer Dienstleister, Domainkosten, Hostingkosten, App-Store- oder Entwicklergebühren, Plugin-Lizenzen, Stockmaterial, Schriftlizenzen, API-Kosten, KI-Nutzungskosten, Werbebudgets, Versandkosten, Reisekosten und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Bei Projektleistungen ist, sofern nicht abweichend vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Die restliche Vergütung wird spätestens mit Fertigstellung, Bereitstellung zur Abnahme, Übergabe, Veröffentlichung oder produktiver Nutzbarkeit fällig, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
  3. Bei größeren Projekten kann Picambo Abschlagszahlungen nach Projektphasen, Milestones oder Zeitaufwand verlangen. Picambo ist berechtigt, mit der nächsten Projektphase erst nach Eingang der jeweils fälligen Zahlung zu beginnen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Frist genannt ist.
  5. Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Support, Domains, Lizenzen, Monitoring, KI-Services, Software-as-a-Service-Leistungen oder Retainer werden im Voraus berechnet. Der Kunde bleibt auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn er die bereitgestellten Leistungen nicht aktiv nutzt.
  6. Zusatzleistungen, Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Abstimmungen, zusätzliche Korrekturschleifen, Datenpflege, Texterstellung, Bildrecherche, Fehlerbehebungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, Schulungen, technische Sonderwünsche, nachträgliche Integrationen oder sonstiger Mehraufwand werden gesondert nach Angebot oder nach dem jeweils gültigen Stundensatz von Picambo berechnet.
  7. Fremdkosten können von Picambo im Namen des Kunden oder im eigenen Namen beauftragt werden. Soweit Picambo Fremdkosten verauslagt, ist Picambo berechtigt, diese mit angemessenem Verwaltungsaufwand weiterzuberechnen.

IV. Zahlungsverzug, Leistungssperre und Eigentumsvorbehalt

  1. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Picambo berechtigt, Verzugszinsen, gesetzlich zulässige Pauschalen, Mahnkosten und notwendige Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
  2. Bei Zahlungsverzug darf Picambo laufende Arbeiten, Support, Änderungen, Veröffentlichungen, Übergaben, Hosting-Leistungen, Zugänge, Lizenzen oder sonstige Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen vorübergehend aussetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Picambo.
  3. Eine Sperrung oder Leistungsaussetzung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Laufende Entgelte fallen während einer berechtigten Sperrung weiter an, soweit die zugrunde liegende Leistung weiterhin vorgehalten wird oder Picambo zur Vorhaltung verpflichtet bleibt.
  4. Picambo ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, offene Forderungen sofort fällig zu stellen und die weitere Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Arbeitsergebnisse zu untersagen.
  5. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Projekt verbleiben sämtliche Nutzungsrechte, Herausgabeansprüche an Arbeitsdateien und sonstige Rechte bei Picambo. Der Kunde erhält Nutzungsrechte erst nach vollständigem Zahlungseingang.

V. Projektstart, Mitwirkungspflichten und 72-Stunden-Regel

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Picambo alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos, Corporate-Design-Vorgaben, rechtlichen Pflichttexte, Ansprechpartner, technische Daten und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig, korrekt und in verwertbarer Form bereitzustellen.
  2. Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, hat der Kunde die zum Projektstart angeforderten Grundinformationen und Materialien innerhalb von 72 Stunden nach Projektbeginn oder nach entsprechender Anforderung durch Picambo bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Zielsetzung, gewünschte Seitenstruktur, vorhandene Inhalte, Zugangsdaten, Ansprechpartner und notwendige Entscheidungen.
  3. „Projektbeginn“ ist der Zeitpunkt, zu dem der Auftrag bestätigt wurde, die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist oder Picambo den Start des Projektes in Textform mitteilt. Picambo kann den Projektbeginn vom Eingang der Anzahlung und der notwendigen Startinformationen abhängig machen.
  4. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der 72-Stunden-Frist oder stellt er wesentliche Informationen nicht bereit, verschieben sich alle Termine, Fristen und geplanten Kapazitäten entsprechend. Picambo ist in diesem Fall berechtigt, das Projekt neu einzuplanen und entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
  5. Kommt der Kunde trotz Erinnerung länger als 7 Kalendertage mit wesentlichen Mitwirkungspflichten in Rückstand, darf Picambo das Projekt pausieren. Für die erneute Aufnahme eines pausierten Projektes kann Picambo eine angemessene Reaktivierungs- und Neuplanungsgebühr von mindestens 150,00 EUR netto sowie zusätzlich entstandenen Mehraufwand berechnen, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
  6. Zieht sich ein Projekt aufgrund fehlender Rückmeldungen, fehlender Inhalte, unklarer Entscheidungen, wiederholter Terminverschiebungen oder sonstiger vom Kunden verursachter Verzögerungen erheblich länger hin als geplant, ist Picambo berechtigt, Kapazitäten neu zu vergeben, Terminpläne anzupassen, Zwischenstände abzurechnen und weitere Leistungen erst nach neuer Terminabstimmung fortzuführen.
  7. Soweit durch Verzögerungen des Kunden ein nachweisbarer oder pauschalierbarer Mehraufwand entsteht, insbesondere durch erneute Einarbeitung, erneute Projektplanung, Wiederaufnahme alter Stände, zusätzliche Abstimmungen, technische Aktualisierungen, erneute Prüfungen oder Datenabgleich, kann Picambo diesen Mehraufwand gesondert berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

VI. Kommunikation, Erreichbarkeit und Projektorganisation

  1. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Hauptansprechpartner. Dieser Ansprechpartner ist berechtigt, Feedback, Freigaben, Änderungswünsche, Inhalte und Entscheidungen verbindlich für den Kunden zu übermitteln.
  2. Picambo darf sich auf Aussagen, Freigaben und Entscheidungen des benannten Ansprechpartners verlassen. Interne Abstimmungen beim Kunden liegen in dessen Verantwortungsbereich und verlängern Fristen nicht zulasten von Picambo.
  3. Rückmeldungen, Feedback, Freigaben und Entscheidungen des Kunden haben, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung zu erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung, darf Picambo nach angemessener Erinnerung auf Grundlage des zuletzt bekannten Standes weiterarbeiten, das Projekt pausieren oder eine Abnahmefiktion nach diesen AGB herbeiführen.
  4. Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Messenger, Projektmanagement-System oder Picambo Suite erfolgen. Rechtlich relevante Erklärungen, Kündigungen, Freigaben und Änderungswünsche sollten mindestens in Textform erfolgen.
  5. Picambo ist nicht verpflichtet, dauerhaft mehrere Kommunikationskanäle parallel zu überwachen. Maßgeblich sind die von Picambo für das jeweilige Projekt genannten Kommunikationswege.

VII. Projektablauf, Termine und Verzögerungen

  1. Projekttermine, Zeitpläne und Lieferdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Zeitangaben dienen der Orientierung und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
  2. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Informationen, Inhalte, Freigaben, Zahlungen oder Zugänge verspätet liefert oder wenn Änderungswünsche, technische Probleme, Ausfälle Dritter, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige nicht von Picambo zu vertretende Umstände eintreten.
  3. Picambo darf Leistungen in sinnvolle Teilleistungen, Projektphasen, Milestones oder Zwischenstände aufteilen. Teilleistungen können separat zur Freigabe, Abnahme oder Zahlung gestellt werden.
  4. Wird ein Termin durch den Kunden abgesagt, verschoben oder nicht wahrgenommen, ist Picambo berechtigt, dadurch entstehenden Aufwand zu berechnen, insbesondere wenn der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde oder vorbereitende Arbeiten bereits erfolgt sind.
  5. Soweit der Kunde während eines laufenden Projektes seine Zielsetzung, Inhalte, Struktur, Funktionen, Designrichtung oder technische Grundlage ändert, kann Picambo den Zeitplan und die Vergütung angemessen anpassen.

VIII. Änderungswünsche, Feedback und Korrekturschleifen

  1. Änderungswünsche sind klar, gesammelt und nachvollziehbar zu übermitteln. Der Kunde soll Feedback möglichst gebündelt und nicht in vielen einzelnen Nachrichten übermitteln, damit eine effiziente Umsetzung möglich bleibt.
  2. Im vereinbarten Projektpreis sind nur die Korrekturrunden enthalten, die im Angebot ausdrücklich genannt sind. Ist keine Anzahl genannt, ist eine angemessene Korrekturrunde nach erstmaliger Vorstellung des jeweiligen Entwurfs enthalten.
  3. Korrekturen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts. Grundlegende Richtungswechsel, neue Funktionen, neue Seiten, neue Schnittstellen, neue Texte, neue Designs, andere Zielgruppen, andere technische Systeme oder nachträgliche Strukturänderungen gelten als Zusatzleistung.
  4. Änderungswünsche nach Freigabe, nach Abnahme, nach Veröffentlichung oder nach Beginn einer nachfolgenden Projektphase werden gesondert berechnet, auch wenn sie sich auf bereits zuvor bearbeitete Inhalte beziehen.
  5. Picambo ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, wenn sie technisch nicht sinnvoll, rechtlich riskant, unverhältnismäßig, außerhalb des vereinbarten Umfangs oder mit der vereinbarten Projektqualität nicht vereinbar sind.

IX. Abnahme, Freigabe und Projektabschluss

  1. Nach Fertigstellung stellt Picambo dem Kunden das Arbeitsergebnis oder einen prüffähigen Zwischenstand zur Abnahme oder Freigabe bereit. Die Bereitstellung kann insbesondere über eine Testumgebung, einen Link, eine App-Version, Screenshots, ein Video, eine Präsentation, einen Entwurf oder eine sonstige geeignete Form erfolgen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das bereitgestellte Ergebnis innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete, nachvollziehbare Mängel schriftlich zu benennen. Pauschale Aussagen wie „gefällt mir nicht“, „passt nicht“ oder „bitte anders“ gelten nicht als ausreichende Mängelrüge.
  3. Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine Rückmeldung oder nutzt der Kunde das Ergebnis produktiv, veröffentlicht es, gibt es an Dritte weiter oder verwendet es geschäftlich, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Unwesentliche Mängel oder reine Geschmacksfragen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Picambo wird berechtigte Mängel im Rahmen der Gewährleistung beheben.
  5. Mit Abnahme, produktiver Nutzung, Veröffentlichung oder Ablauf der Prüfungsfrist wird die Schlussrechnung fällig, sofern sie nicht bereits zuvor fällig geworden ist.

X. Projektabbruch, Ghosting und längere Inaktivität des Kunden

  1. Meldet sich der Kunde trotz mindestens einer Erinnerung länger als 14 Kalendertage nicht und ist eine Fortführung ohne seine Mitwirkung nicht sinnvoll möglich, darf Picambo das Projekt pausieren und den bis dahin erreichten Leistungsstand abrechnen.
  2. Meldet sich der Kunde trotz weiterer Erinnerung länger als 30 Kalendertage nicht, darf Picambo das Projekt als vom Kunden unterbrochen behandeln, Ressourcen anderweitig einplanen und eine Wiederaufnahme von einer neuen Terminplanung, einer Reaktivierungsgebühr und dem Ausgleich offener Forderungen abhängig machen.
  3. Meldet sich der Kunde trotz angemessener Fristsetzung länger als 60 Kalendertage nicht, ist Picambo berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder den bis dahin erstellten Stand als abgeschlossen abzurechnen. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten und angefallene Fremdkosten bleiben vollständig vergütungspflichtig.
  4. Für archivierte, pausierte oder wiederaufgenommene Projekte kann Picambo zusätzlichen Aufwand berechnen, insbesondere für erneute technische Einrichtung, Aktualisierung veralteter Systeme, Einarbeitung, Prüfung alter Inhalte, Wiederherstellung von Testumgebungen oder erneute Koordination.
  5. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen findet bei Verzögerung, Pausierung, Abbruch oder fehlender Mitwirkung des Kunden nicht statt, soweit Picambo Leistungen erbracht, Kapazitäten reserviert oder Fremdkosten ausgelöst hat.

XI. Inhalte, Rechte Dritter und rechtliche Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, Daten, Aussagen, Bilder, Videos, Logos, Marken, Texte, Produktangaben, Preise, Pflichtinformationen, Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Rechtstexte, AGB, Widerrufsbelehrungen und sonstigen Informationen, die in sein Projekt eingebunden werden.
  2. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten oder gewünschten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrecht, Berufsrecht, Heilmittelwerberecht, Steuerrecht oder sonstige gesetzliche Vorgaben.
  3. Picambo ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatung oder Datenschutzberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung der Inhalte, Geschäftsmodelle, Pflichtangaben oder rechtlichen Dokumente des Kunden. Rechtliche Texte werden nur eingebunden, wenn der Kunde sie bereitstellt oder die Erstellung ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
  4. Der Kunde stellt Picambo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten, gewünschten, freigegebenen oder veröffentlichten Inhalten, Funktionen, Aussagen oder Datenverarbeitungen entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  5. Picambo darf die Umsetzung, Veröffentlichung oder Fortführung von Inhalten ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Rechteverletzungen, Sicherheitsrisiken, Täuschung, Spam, Diskriminierung, illegale Inhalte oder sonstige unzumutbare Risiken bestehen.

XII. Domains, Hosting, E-Mail, Wartung und laufende Leistungen

  1. Domains, Hosting, E-Mail-Postfächer, SSL-Zertifikate, Server, Datenbanken, Backups, Wartung, Sicherheitsupdates, Monitoring und sonstige laufende Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Picambo darf zur Erbringung laufender Leistungen eigene Systeme oder Drittanbieter einsetzen. Die Verfügbarkeit kann durch Wartung, Updates, Störungen, Angriffe, Netzprobleme oder Ausfälle externer Anbieter beeinträchtigt sein.
  3. Eine bestimmte permanente Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls bemüht sich Picambo um eine branchenübliche, sorgfältige und wirtschaftlich angemessene Verfügbarkeit.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Picambo über geschäftskritische Anforderungen, besondere Sicherheitsanforderungen, hohe Besucherzahlen, besondere Compliance-Vorgaben, sensible Daten oder geplante Kampagnen rechtzeitig vorab zu informieren.
  5. Backups werden nur in dem Umfang geschuldet, in dem sie ausdrücklich vereinbart sind. Der Kunde bleibt verpflichtet, eigene Sicherungen wichtiger Daten vorzuhalten, soweit dies zumutbar ist.
  6. Wartung umfasst, sofern nicht anders vereinbart, übliche technische Pflege, Updates und kleinere technische Prüfungen. Inhaltliche Änderungen, neue Funktionen, Designänderungen, Fehler durch Drittanbieter, Malware-Bereinigung, Wiederherstellungen, Performance-Sonderoptimierungen oder Notfalleinsätze sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

XIII. Drittanbieter, Lizenzen, Plugins, Schnittstellen und Plattformen

  1. Viele digitale Projekte nutzen Drittanbieter wie Hostinganbieter, Domainregistrare, Zahlungsanbieter, Plugin-Hersteller, App-Stores, Analyseanbieter, Newsletterdienste, KI-Anbieter, Kartenanbieter, Schriftanbieter, Social-Media-Plattformen oder sonstige externe Dienste. Auf deren Verfügbarkeit, Preise, Richtlinien, Schnittstellen, Freigaben und Änderungen hat Picambo keinen vollständigen Einfluss.
  2. Ändern Drittanbieter ihre Preise, Funktionen, Schnittstellen, Bedingungen, Prüfprozesse oder technischen Anforderungen, kann dies zu Zusatzaufwand, Verzögerungen oder laufenden Mehrkosten führen. Solcher Aufwand ist vom Kunden zu tragen, sofern Picambo ihn nicht zu vertreten hat.
  3. Picambo haftet nicht für Sperrungen, Ablehnungen, Richtlinienänderungen, Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsprobleme oder sonstige Störungen bei Drittanbietern, soweit Picambo diese nicht zu vertreten hat.
  4. Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen eingesetzter Drittanbieter verantwortlich, soweit er eigene Accounts, Zahlungsdaten, Inhalte oder Nutzungsentscheidungen einbringt.
  5. Kostenlose oder zeitlich begrenzte Lizenzen, Testversionen, Rabatte oder Sonderkonditionen können jederzeit entfallen. Picambo schuldet keine dauerhafte Bereitstellung kostenloser Drittanbieterleistungen.

XIV. Websites, Webshops, SEO, SEA und Marketing

  1. Bei Websites und Webshops schuldet Picambo die Umsetzung im vereinbarten Umfang. Nicht automatisch enthalten sind dauerhafte redaktionelle Pflege, Produktpflege, rechtliche Shop-Texte, Zahlungsanbieter-Prüfungen, Steuerkonfigurationen, Versandlogik, Mehrsprachigkeit, SEO-Texte, Trackingkonzepte, Werbekampagnen, Ladezeit-Sonderoptimierungen oder Barrierefreiheitsprüfungen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Suchmaschinenoptimierung, lokale Sichtbarkeit, GEO-/LLM-Optimierung, Werbeanzeigen, Social-Media-Maßnahmen und Conversion-Optimierung werden nach bestem fachlichen Wissen umgesetzt, soweit sie beauftragt sind. Picambo übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Rankings, Sichtbarkeit, Klickpreise, Leads, Verkäufe, Anfragen oder Umsätze.
  3. Der Kunde ist für die Richtigkeit von Produktangaben, Preisen, Lieferzeiten, steuerlichen Angaben, Versandbedingungen, rechtlichen Pflichtinformationen und Kundendaten in Webshops verantwortlich.
  4. Picambo darf technische oder gestalterische Entscheidungen treffen, die für Nutzerführung, Performance, Sicherheit, Wartbarkeit und professionelles Erscheinungsbild sinnvoll sind, sofern der Vertrag keine entgegenstehenden Vorgaben enthält.

XV. Apps, Software, Automatisierung und KI-Lösungen

  1. Bei Apps, Software, Automatisierungen und KI-Lösungen schuldet Picambo die Entwicklung im vereinbarten Umfang. Nicht automatisch enthalten sind Betriebskosten, Cloudkosten, Store-Gebühren, laufende Modellkosten, API-Gebühren, Zertifizierungen, Penetrationstests, Hochverfügbarkeit, individuelle Dokumentation, Schulungen oder dauerhafte Weiterentwicklung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. App-Store-Freigaben, Plattformrichtlinien, Prüfprozesse, Betriebssystemänderungen, Gerätekompatibilität und Drittanbieter-SDKs liegen teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Picambo. Picambo schuldet keine Garantie für eine Freigabe durch Apple, Google oder sonstige Plattformen, wird aber im vereinbarten Umfang an einer fachgerechten Einreichung mitwirken.
  3. KI-Lösungen können trotz sorgfältiger Konfiguration unvollständige, ungenaue oder missverständliche Ausgaben erzeugen. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor geschäftskritischer Verwendung angemessen zu prüfen und darf KI-Systeme nicht ohne geeignete Kontrolle für rechtlich, medizinisch, steuerlich, finanziell oder sicherheitsrelevante Entscheidungen einsetzen, sofern dies nicht ausdrücklich und mit geeigneten Schutzmaßnahmen vereinbart wurde.
  4. Automatisierungen hängen von Datenqualität, Zugängen, Schnittstellen, Berechtigungen und externen Systemen ab. Picambo haftet nicht für Fehler, die aus falschen Daten, geänderten Schnittstellen, fehlenden Berechtigungen, Nutzerfehlern oder Drittanbieteränderungen entstehen.

XVI. Datenschutz, Vertraulichkeit und Zugangsdaten

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
  2. Der Kunde ist verantwortlich dafür, Picambo nur solche personenbezogenen Daten bereitzustellen, die für das Projekt erforderlich sind und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  3. Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel und sonstige vertrauliche Informationen sind vom Kunden sicher zu übermitteln und aktuell zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter zu ändern, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht oder Zugänge nicht mehr benötigt werden.
  4. Picambo darf Zugangsdaten im erforderlichen Umfang speichern, verarbeiten und an berechtigte Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder technische Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  5. Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten auf seiner Website, in seiner App, in seinem Shop, in seinen Formularen, in Tracking-Tools, Newslettern und sonstigen Datenverarbeitungen verantwortlich, soweit Picambo nicht ausdrücklich mit einer konkreten Umsetzung beauftragt wurde.

XVII. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Herausgabe von Arbeitsdateien

  1. Alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte an Konzepten, Designs, Quellcodes, Texten, Strukturen, Strategien, Entwürfen, Präsentationen, Prototypen, Vorlagen, Komponenten, Automatisierungen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Picambo oder den jeweiligen Rechteinhabern, soweit sie nicht ausdrücklich übertragen werden.
  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang. Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Weitergaberechte, Wiederverkaufsrechte oder Rechte an Rohdaten und Arbeitsdateien, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  3. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Projektdateien, Designsysteme, interne Konzepte, Quellcodes, Entwicklungsumgebungen, Automationslogiken, Prompt-Strukturen, Templates und interne Dokumentationen sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vollständig bezahlt wurde.
  4. Picambo darf eigene wiederverwendbare Bausteine, Frameworks, Vorlagen, Codebestandteile, Automatisierungen, Erfahrungen und Know-how auch für andere Kunden weiterverwenden, soweit keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
  5. Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden jede Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Verwendung der Arbeitsergebnisse untersagt, soweit Picambo dies nicht ausdrücklich erlaubt.

XVIII. Referenzen, Urheberhinweis und Eigenwerbung

  1. Picambo darf das Projekt nach Fertigstellung als Referenz nennen und zeigen, insbesondere mit Name, Logo, Screenshots, Kurzbeschreibung, Link, Projektumfang und Vorher-Nachher-Darstellungen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht oder eine Vertraulichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Picambo ist berechtigt, auf erstellten Websites, Apps oder sonstigen digitalen Projekten einen dezenten Urheber- oder Agenturhinweis mit Link zu Picambo anzubringen, zum Beispiel „Erstellt von Picambo“ oder „Website von Picambo“. Eine Entfernung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und kann gesondert vergütungspflichtig sein.
  3. Der Kunde darf Picambo nach Projektabschluss öffentlich als Dienstleister nennen, sofern dies sachlich korrekt erfolgt und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

XIX. Gewährleistung und Mängel

  1. Picambo behebt berechtigte Mängel, die auf einer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit beruhen, innerhalb angemessener Frist. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Mangel unverzüglich, nachvollziehbar und mit ausreichender Dokumentation meldet.
  2. Kein Mangel liegt vor bei Geschmacksfragen, Änderungswünschen, nachträglichen Zieländerungen, Fehlern durch Inhalte des Kunden, Bedienfehlern, Fremdeingriffen, Updates oder Änderungen durch Dritte, geänderten Browsern, Plattformen oder Schnittstellen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder bei Umständen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
  3. Der Kunde hat Picambo Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Selbstvornahme durch den Kunden oder Dritte ohne vorherige angemessene Fristsetzung kann Gewährleistungsansprüche ausschließen, soweit Picambo dadurch die Prüfung oder Nachbesserung unmöglich gemacht wird.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme oder Bereitstellung. Für laufende Leistungen gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht wirksam abweichend vereinbart.
  5. Kostenfreie Korrekturen nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Sie umfassen keine neuen Funktionen, neuen Inhalte, neuen Designs, rechtlichen Änderungen, Drittanbieterprobleme oder Erweiterungen.

XX. Haftung

  1. Picambo haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Picambo nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von Picambo, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet Picambo nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Rankingverluste, Umsatzausfälle oder Schäden durch Dritte, sofern Picambo diese nicht zu vertreten hat.
  4. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
  5. Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von Picambo.

XXI. Kündigung, Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

  1. Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, Abnahme, berechtigter Kündigung oder anderweitiger Erledigung. Laufende Verträge über Hosting, Wartung, Domains, Support, Lizenzen oder Retainer werden, sofern nicht anders vereinbart, für 12 Monate geschlossen.
  2. Laufende Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf in Textform gekündigt werden. Picambo kann vor Verlängerung eine Rechnung für den neuen Zeitraum stellen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schweren Vertragsverletzungen, rechtswidrigen Inhalten, Sicherheitsrisiken, fehlender Mitwirkung über längere Zeit, unzumutbarer Zusammenarbeit oder Missbrauch der Leistungen.
  4. Bei Kündigung durch den Kunden ohne von Picambo zu vertretenden wichtigen Grund bleiben bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, begonnene Arbeiten und ausgelöste Fremdkosten vergütungspflichtig. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, soweit sie auf erbrachte Leistungen, Vorleistungen, Fremdkosten oder reservierte Kapazitäten entfallen.

XXII. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

  1. Picambo haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, nicht von Picambo zu vertretende Ereignisse verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Stromausfälle, Internetausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle externer Anbieter, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Pandemien oder sonstige schwerwiegende Störungen.
  2. Fristen verlängern sich in solchen Fällen angemessen. Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil angemessen anzupassen oder zu kündigen.

XXIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Picambo UG (haftungsbeschränkt). Picambo ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
  5. Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen für künftige Vertragsabschlüsse und neue Beauftragungen. Für bereits laufende Verträge gelten sie, soweit sie wirksam einbezogen wurden oder die Parteien ihre Anwendung vereinbaren.

Ende der AGB - Stand: 10. Juni 2026

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